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Allgemeine Geschäftsbedingungen Alpen Adria Agentur GmbH Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Alpen Adria Agentur GmbH „ Charter Firmen bzw. Anbieter „ und dem Charterkunden
Haftung für Inhalte Die Alpen Adria Agentur GmbH, im Nachfolgenden "AAA" genannt, übernimmt trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verzögerung oder Genauigkeit sowie Verfügbarkeit der im Rahmen dieses Informationsangebotes zum Abruf bereitgehaltenen und angezeigten Produkt- und Verfügbarkeits- sowie Standortinformationen, und sonstigen zugänglichen Inhalte. AAA hat nicht alle Informationen, auf die sich die Dokumente stützen, selbst verifiziert. AAA übernimmt keine Haftung für Verluste, die durch die Verteilung oder Verwendung dieser Inhalte oder Informationen verursacht oder mit der Verteilung oder Verwendung dieser Inhalte oder Informationen im Zusammenhang stehen. Die hier bereitgestellten Inhalte oder Informationen sind ausschließlich zur unverbindlichen Informationsbeschaffung bestimmt.
Vertragspartner Sämtliche Verträge werden zwischen dem Auftraggeber (lokale Charterfirma bzw. Yachtcharter - Anbieter) und dem Charterkunden vermittelt, wobei die Vertragspartner für die Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen direkt verpflichtet sind. AAA ist lediglich Vermittler und schliesst Verträge ausschliesslich namens und Auftrags der Geschäftspartner ( Charter Firmen bzw. Anbieter ) ab. Die Inhalte oder Informationen können durch aktuelle Entwicklungen überholt sein, ohne dass die bereitgestellten Inhalte oder Informationen geändert wurden.
Die Chartergebühren beziehen sich immer auf die reine Miete der Charteryacht und beinhalten alle lokalen Steuern / MwSt.). Branchen üblicherweise werden zusätzliche "obligatorische" oder wahlweise hinzu zu buchende "optionale" Extras (z.B. ein behördlich verlangtes individuelles törn spezifisches Transitlog) in der Regel vor Ort kassiert. Dies wird auf der jeweiligen Detailseite zur ausgewählten Yacht angezeigt und auf der S.1 (Rechnung) des Chartervertrages ausgewiesen.
Die Zahlung der Chartergebühren erfolgt zeitnah zum Vertragsabschluss zu den in der jeweiligen Charterrechnung genannten Bedingungen und Terminen. Die Zahlung muss ohne Abzug und in voller Höhe bei Alpen Adria Agentur GmbH Abt. Charterpartner eintreffen, eventuelle Bankspesen sind durch den Charterkunden zu ersetzen. AAA GmbH kassiert die Charterzahlungen und leitet diese fristgerecht an die ausführende Charterfirma, welche Vertragspartner des Charterkunden ist, weiter.
Zahlungsart für Yacht Charterzahlungen ist Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto der AAA GmbH Charterpartner der Charter Firmen bzw. Anbieter In besonderen Ausnahmefällen kann Barzahlung vereinbart werden. Kreditkartenzahlung und persönliche oder Zahlung mit Traveller cheques für Yacht Charterzahlungen ist nicht möglich.
Kreditkartenzahlung der Kaution Fast alle Charter Firmen bzw. Anbieter akzeptieren Kreditkarten für die Hinterlegung der üblichen Kaution vor Ort, jedoch sind obligatorische oder für optionale Extras anfallende Beträge in der Regel vor Ort bar zu bezahlen. Persönliche Schecks werden nicht akzeptiert. Einige Charterfirmen akzeptieren Traveller cheques, dies muss vom Charter Firmen bzw. Anbieter bestätigt werden und dieser hat jederzeit das Recht, die Annahme zu verweigern.
Verspätete Zahlung Boarding ist nur möglich, wenn die Zahlungen bei mindestens Alpen Adria Agentur GmbH auf dem Konto endgültig gutgeschrieben sind, dies durch AAA GmbH schriftlich dem Charter Firmen bzw. Anbieter bestätigt wurde und dann der Charter Firmen bzw. Anbieter dies akzeptiert. Die Charter Firmen bzw. Anbieter ist jederzeit berechtigt, den Charterkunden erst an Bord zu lassen und die Schiffsübergabe durchzuführen, wenn dieser eine evtl. noch fehlende Chartersumme bar oder per Kreditkarte hinterlegt. Alle Spesen der Zahlung und Hinterlegung gehen zu Lasten des Charterkunden.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Geleistete Zahlungen an den jeweiligen Betreiber, Vermieter, Eigentümer, können nur vor Ort geltend gemacht werden. Alle Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Versicherung Zu ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss wichtiger Versicherungen. Besonders einer Reisekostenrücktritt - und einer Auslandskrankenversicherung.
Abtretungsverbot Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen die AAA an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte.
Anfechtung Offensichtliche Druck - und Rechenfehler berechtigen die AAA zur Anfechtung des Vermittlungsvertrages.
Gerichtstand Gerichtstand in allen Streitfragen ist Augsburg in Bayern.
Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mit dem Aufruf dieser Seiten und anschliessender Anfrage bei der AAA, anerkennt der Betrachter diese Bedingungen an.
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